SKANDAL um Michele L. aus Duisburg-Neumühl: Tierarzt aus Oberhausen soll "GO" für illegale Katzensache gegeben haben?!
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NEWS - Skandal oder Missverständnis: Schwere Vorwürfe gegen
Pflegestelle in Duisburg-Neumühl
Die Diskussion um eine ehrenamtliche Pflegestelle für Katzen in Duisburg-Neumühl, betrieben durch Michele L., schlägt hohe Wellen und wirft bei Tierschützern wie auch in der Öffentlichkeit dringende Fragen auf. Im Zentrum der Kontroverse steht der schwere Vorwurf, dass unter der Obhut der Pflegestelle sieben Kitten verstorben sein sollen, ein Vorfall, der nun eine breite Debatte über die Standards und die Führung solcher Einrichtungen entfacht hat. Während kritische Stimmen Michele L. vorwerfen, als Vermehrerin zu agieren und aus dem Tierleid Profit zu schlagen, weist die Betreiberin diese Anschuldigungen vehement zurück und betont, dass sämtliche Maßnahmen in enger Abstimmung mit tierärztlicher Begleitung erfolgt seien. Die Situation wird durch weitere Anschuldigungen verschärft, die unter anderem illegale Chip-Praktiken und Unregelmäßigkeiten bei der Vermittlung der Tiere betreffen, was sogar dazu führte, dass ein Tierschutzverein aus Oberhausen die Zusammenarbeit mit der Pflegestelle vorzeitig beendete. Die Öffentlichkeit ist gespalten, da einerseits von einer notwendigen, aber überforderten Hilfe für in Not geratene Tiere die Rede ist, während andererseits der Verdacht auf systematisches Fehlverhalten im Raum steht, das einer gründlichen Untersuchung durch die zuständigen Behörden bedarf. „Auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden sowohl ordnungsrechtliche Maßnahmen als auch weitere Ermittlungen eingeleitet“, teilte F. Firlus, Pressesprecher der Stadt Duisburg, offiziell mit. Zu konkreten Details oder weiteren Maßnahmen machte die Stadt unter Verweis auf das laufende Verfahren und den Datenschutz keine Angaben. Die komplexe Gemengelage aus Social-Media-Präsenz, ungeprüften Online-Berichten und tatsächlichen tierschutzrechtlichen Bedenken macht eine sachliche Aufarbeitung notwendig, um zu klären, ob es sich bei dem Vorfall um einen handfesten Tierschutzskandal oder ein großes Missverständnis handelt, das durch eine mangelnde Kommunikation und eine aufgeheizte Stimmung in sozialen Netzwerken weiter befeuert wurde. Fest steht, dass der Fall Michele L. als warnendes Beispiel für die Herausforderungen und Kontrollmechanismen im privaten Tierschutz fungiert und zeigt, wie kritisch die Grenze zwischen engagiertem Einsatz und professioneller Verantwortung verläuft, insbesondere wenn es um das Leben schutzbedürftiger Tiere geht.
Text: TALNEWS | veröffentlicht: 28.06.2026 | 00:40 Uhr
Quelle: www.youtube.com/watch?v=NvOrnfbfEmw&t=20s (Youtube:@diefernsehschatztruhe)
Quelle: www.youtube.com/watch?v=doCaFXVUkwU(Youtube: @diefernsehschatztruhe)
Quelle: www.youtube.com/watch?v=K7YUDX-Dkzc&t=30s (Youtube: @diefernsehschatztruhe)
Quellen der Videos: www.youtube.com/@diefernsehschatztruhe, diese Videos sind nur als Popup auf der Website, Ihr schaut Euch diese Videos auf Youtube an.
BREAKING NEWS mit Belegen! Das „Chip-Dilemma“ von Duisburg: Pflegestelle im Fokus zwischen Notlage und Regelverstoß
1. Korrektur und Richtigstellung
Wir stellen hiermit explizit klar: Der Chefredakteur von TALNEWS, Leon Wagemann, trägt keinerlei Verantwortung für die private Lebenssituation von Michele L.. Insbesondere die von ihr im Livestream angedeutete Mitverantwortung des Mediums für die erlebte häusliche Gewalt seitens ihres Ehemanns entbehrt jeglicher faktischer und logischer Grundlage. Eine Berichterstattung über nachweisbare Verstöße im Tierschutzbereich (wie das unzulässige Chippen von Tieren) hat in keinem kausalen Zusammenhang mit privaten Partnerschaftskonflikten oder Gewalterfahrungen der Betroffenen zu stehen. Der Versuch, die journalistische Tätigkeit von Leon Wagemann mit derartigen privaten Schicksalsschlägen zu verknüpfen, ist eine haltlose und unseriöse Taktik zur Diskreditierung der Redaktion.
2. Rechtliche Einordnung der aktuellen Vorgänge
Die von Michele L. geäußerten Vorwürfe gegen Leon Wagemann und TALNEWS sowie die begleitenden öffentlichen Äußerungen sind rechtlich wie folgt zu bewerten:
Verleumdung und üble Nachrede (§§ 186, 187 StGB): Die wiederholten Behauptungen, TALNEWS agiere als „kriminell“, „krank“ oder sei für häusliche Gewalt mitverantwortlich, überschreiten die Grenze der freien Meinungsäußerung (§ 5 Abs. 1 GG). Da diese Aussagen geeignet sind, den Ruf des Mediums und des Chefredakteurs in der Öffentlichkeit massiv herabzuwürdigen, ohne einen wahren Tatsachenkern zu besitzen, erfüllen sie den Tatbestand der üblen Nachrede bzw. Verleumdung.
Beleidigung (§ 185 StGB): Die zahlreichen persönlichen Diffamierungen (z. B. Bezeichnungen wie „Milchbubi“, „krank“ etc.) stellen keine sachliche Kritik an der journalistischen Arbeit dar, sondern zielen auf die Herabsetzung der menschlichen Würde ab. Dies ist strafrechtlich als Beleidigung zu werten.
Störung des öffentlichen Friedens / Aufruf zur Hetze: Durch die ständige öffentliche Nennung der Redaktionsadresse und die aggressive Rhetorik gegen Leon Wagemann wird eine Atmosphäre geschaffen, die bei der Anhängerschaft der Livestream-Betreiberin zur Selbstjustiz oder zu Belästigungen gegen die Redaktion anstacheln kann. Die Grenze zwischen Kritik und einem Aufruf zur Anfeindung ist hier fließend.
Journalistisches Anhörungsrecht: Dass Leon Wagemann der Betroffenen die Möglichkeit zu einer 14-seitigen Stellungnahme eingeräumt hat, ist gelebte journalistische Sorgfalt. Eine Nicht-Beantwortung dieser Anfrage kann nicht als „Schuld“ der Redaktion umgedeutet werden; sie ist ein Beweis für die einseitige Eskalationsstrategie der Livestream-Betreiberin.
3. Fazit für die Redaktion:
Die aktuellen Ausfälle gegen Leon Wagemann und TALNEWS stellen eine klassische „Täter-Opfer-Umkehr“ dar: Anstatt sich mit den vorliegenden, belegten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (illegales Chippen) sachlich auseinanderzusetzen, wird der Journalist zum Sündenbock für privates Versagen und familiäre Krisen gemacht.
TALNEWS wird an dieser Stelle den rechtlichen Weg prüfen und konsequent gegen die Verbreitung von verleumderischen Inhalten sowie die gezielte Rufschädigung vorgehen. Die journalistische Unabhängigkeit und die Sorgfaltspflicht bei der Berichterstattung über tierschutzrelevante Missstände bleiben bestehen.
Anlass: Berichterstattung im Fall der ehrenamtlichen Tierpflegerin Michele L. (bekannt als „Lawan“) bezüglich der Vorwürfe unzulässiger medizinischer Eingriffe (selbstständiges Chippen von Katzen).
Rechtliche Grundlage der Veröffentlichung: Zitatrecht gem. § 51 UrhG (Bezugnahme auf ein im geschützten Rahmen veröffentlichtes Interview zur journalistischen Aufarbeitung).
Fokus: Klarstellung des Sachverhalts anhand des offiziellen Gesprächstranskripts zur Abgrenzung zwischen den Vorwürfen der Kritiker und den tatsächlichen Geschehnissen sowie die rechtliche Einordnung.
Das „Chip-Dilemma“ – Missverständnis oder Verstoß?
Im Zentrum der öffentlich ausgetragenen Kritik an der ehrenamtlichen Pflegestelle Michelle („Lawan“) steht der Vorwurf, sie agiere als unlizenzierte „Vermehrerin“ und nehme eigenmächtig medizinische Eingriffe an Tieren vor, die rechtlich Tierärzten vorbehalten sind. Ein wesentlicher Streitpunkt ist das Einsetzen von Identifikations-Mikrochips (Chippen).
In einem exklusiven Audio-Interview auf dem YouTube-Kanal @diefernsehschatztruhe lieferte die Betroffene nun eine detaillierte Eigendarstellung. Diese legt das Fundament offen, auf dem ihre Kritiker (u. a. vom YouTube-Kanal „Unverschämt & Unzensiert“) ihre Behauptungen stützen, liefert zeitgleich jedoch eine Gegendarstellung, die eine pauschale illegale Praxis bestreitet.
1. Der Kern des Geständnisses: Selbstständiges Chippen von erwachsenen Katzen
Michelle gibt in dem Gespräch offen zu, in der Vergangenheit bei insgesamt drei erwachsenen Tieren (zwei eigenen Privatkatzen und einer Katze des Tierschutzverein) den Chip selbst gesetzt zu haben. Sie betont jedoch, dass dies „in Rücksprache mit dem Tierarzt“ und mit dessen Wissen geschah.
Als Rechtfertigung führt sie eine Notlage und bürokratische Hürden an:
Eine ihr am Wochenende zugetragene Katze musste schnell registriert werden. Da der Tierarzt des Vereins nur von Montag bis Freitag erreichbar war und eine Tierklinik am Wochenende privat hätte bezahlt werden müssen, nahm sie den Eingriff selbst vor. Nur durch die so generierte TASSO-Registrierungsnummer habe sie die Katze später, nach einem Entwischen aus dem Tierheim Duisburg, wiederbekommen.
2. Die Abgrenzung zu den Welpen (Kitten) und der Bezug zu Oberhausen
Entschieden entgegengestellt wird dem Vorwurf, sie würde diese Praxis flächendeckend – insbesondere bei den aktuell zur Vermittlung stehenden Katzenbabys – anwenden. Das Vorwurfskonstrukt der Kritiker basiert laut Michelle auf einem Missverständnis: Sie habe in Mailanfragen gegenüber Interessenten unvorsichtig erwähnt, Katzen auch schon selbst gechippt zu haben, was von Kritikern als allgemeine Praxis ausgelegt wurde.
Die aktuellen fünf Kitten seien hingegen nachweislich ausschließlich von einer Tierärztin in Oberhausen untersucht, geimpft und fachgerecht gechippt worden. Michelle räumt Unwissenheit über die strikte rechtliche Gesetzgebung des eigenmächtigen Chippens ein und kündigt an, diese Praxis in Zukunft vollständig zu unterlassen.
Rechtliche Einordnung: Warum das selbstständige Chippen illegal ist:
Auch wenn Michelle im Interview betont, in einer vermeintlichen Notsituation gehandelt und die Chips „in Rücksprache mit dem Tierarzt“ gesetzt zu haben, bewegt sich diese Praxis außerhalb des rechtlichen Rahmens.
Nach deutschem Recht – insbesondere dem Tierärztegebührenordnung (GOT) und dem Tiergesundheitsgesetz in Verbindung mit dem Tierschutzgesetz – gilt die Injektion eines Transponders (Mikrochips) unter die Haut als ein invasiver, medizinischer Eingriff.
Tierarztvorbehalt: Das Durchtrennen der Hautbarriere mittels einer dicken Hohlnadel zur Platzierung des Chips ist eine tierärztliche Leistung. Privatpersonen, Züchtern oder ehrenamtlichen Pflegestellen fehlt hierzu die Approbation.
Arzneimittel- und Medizinprodukteradio: Ein Tierarzt darf die dafür notwendigen Utensilien und die Registrierungs-Medizinprodukte nicht an Laien zur eigenständigen Anwendung im Nachgang aushändigen (Dispensierrecht). Eine mündliche „Anleitung“ oder „Einweisung“ durch einen Tierarzt legalisiert den Eingriff durch eine Privatperson rechtlich nicht.
Konsequenzen: Das unbefugte Ausüben der Tierheilkunde kann als Ordnungswidrigkeit oder im Falle einer dadurch resultierenden Verletzung oder Infektion des Tieres sogar als Straftat nach dem Tierschutzgesetz geahndet werden. Zudem riskieren beteiligte Tierärzte bei einer stillschweigenden Duldung oder Beihilfe berufsrechtliche Konsequenzen.
Relevantes Zitat (Dokumentation für den Artikel unter Berufung auf das Zitatrecht)
Für die Verwendung im finalen Artikel ist die folgende Passage aus dem Interview auf dem YouTube-Kanal @diefernsehschatztruhe im Wortlaut als Beleg gesichert:
++Zitat Anfang++
Michele (Lawan): "Ich habe bei dem Tierarzt in Oberhausen die Katzen gechippt, genau. Das habe ich dir auch gezeigt, oder da habe ich das geschickt, dass die Tiere dort gechippt worden sind und auch geimpft worden sind und auch kontrolliert worden sind, genau".
Moderator: "Noch mal ganz kurz bitte. Also, du hast die Katzenbabys nicht gechippt, das hat der Tierarzt gemacht".
Michele (Lawan): "Genau".
Moderator: "Aber hast du irgendeine Katze gechippt?"
Michele (Lawan): "Ich habe vom Tierschutzverein natürlich, sage ich, wie es ist, habe ich gechippt. Ich habe auch meine Privat-, also meine Katzen, zwei Stück, habe ich selber gechippt, ne? Natürlich aber, und jetzt kommt's natürlich, aber auch in Rücksprache mit dem Tierarzt, ne?"
Moderator: "Okay, und der Tierarzt hat gesagt, das ist in Ordnung, hat dich auch eingewiesen, hat dir gesagt, was ist wichtig, worauf musst du achten und so weiter. Und das ist mit Zustimmung des Tierarztes passiert".
Michele (Lawan): "Genau, also wie gesagt, der Tierarzt wusste das. Der Tierarzt wusste, dass... Also, er hatte mich gefragt, wer denn das Tier gechippt hat. Und da habe ich klipp und klar gesagt: Mein lieber Doktor, ich habe das Tier gechippt. Und da wusste er das. Also ja, genau".
Moderator: "Ja, kurze Zwischenfrage. Warum hast du es gemacht und nicht den Tierarzt machen lassen?"
Michele (Lawan): "Ich habe damals ein Tier gechippt, da war ich noch ganz am Anfang von dem Tierschutzverein, ganz, ganz am Anfang, als ehrenamtliche Pflegestelle, und ich... Mir ist damals eine Katze zugetragen worden, die mir über den Balkon abgehauen ist, und ich war so damm froh, das habe ich dir auch geschickt, dass dieses Tier gechippt war, weil ich hatte oder die Möglichkeit nicht, zum Tierarzt zu gehen, weil bei uns ist es so, dass der Tierarzt immer nur von Montag bis Freitag für uns zugänglich ist. Das heißt, was jetzt auch die Abrechnung des Tierschutzvereines angeht, so. Das heißt, Samstag, Sonntag müsstest du in die Tierklinik fahren oder eben halt zu einem anderen Tierarzt fahren, und die Kosten müsstest du selber tragen."
Moderator: "Mhm."
Michele (Lawan): "Und ich habe natürlich Gott sei Dank das Tier gechippt, ne? Und habe gesagt: Okay, dann melde ich das an, und dann mache ich eins, dass ich dann den nächsten Tag, Montag, zum Tierarzt gehe, da wird die Katze geimpft, da wird die Katze kontrolliert, gegebenenfalls auch sofort kastriert. Jetzt ist mir dieses Tier aber über den Katzenbalkon abgehauen, obwohl ich eigentlich alles sicher habe. Das hast du auch gesehen. Mir ist das... die ist mir weg, es war eine Freigängerin, die ist mir raus. Und ich hatte nur diesen einen einzigen Zettel von der TASSO, wo diese Registrierungschipnummer draufstand. Ich habe dann eine Nachricht bekommen von der TASSO, dass diese Katze gefunden worden ist, und den... die haben im Tierheim in Duisburg abgegeben worden ist. Daraufhin habe ich das Tierheim angerufen und habe gesagt: Passt auf, so und so sieht es aus, das Tier ist bei mir... ist bei mir nur in Pflege drinnen. Ich habe nur das, ich habe nur diesen diesen einen Chip... diese Registrierungsnummer von ihr, mehr habe ich nicht. Impfpapiere kann ich erst am Montag machen. Daraufhin habe ich dann das Tier bekommen. Hätte ich dieses... diesen diesen... diesen kleinen Ausweis nicht gehabt von der TASSO mit der Chipnummer, hätte ich dieses Tier nicht bekommen."
Moderator: "Okay, und es kann also sein, wenn es Anfragen gab, dass du in Gegenwart von Interessenten gesagt hast, dass du diese Katze auch selber gechippt hast."
Michele (Lawan): "Genau, genau."
Moderator: "Okay, und daraus schließen die dann, dass du das generell machst, also auch bei den Babys und so weiter, dass du das generell bei allen machst."
Michele (Lawan): "Genau, genau."
Moderator: "Und noch mal, das entspricht nicht der Wahrheit, das tust du nicht, du hast auch die Babys nicht gechippt. Es handelte sich lediglich um die Erwachsenen... um ein Tier oder zwei, wie viele waren's?"
Michele (Lawan): "Es waren drei Tiere, drei Tiere genau. Drei Tiere, und wie gesagt, Frank, wenn das falsch gewesen wäre, ne? Dann hätte man oder jetzt heißt es ja so, dass es nicht richtig ist, oder dass man das nicht darf, aber hätte man mir das gesagt, ne? Und hätte gesagt: Pass auf, Lawan, das geht nicht, gerade vonseiten eines Tierarztes oder von einem... von von einem Tierheim, hätte man mir das gesagt..."
++Zitat Ende++
Text: TALNEWS
Quelle: YouTube-Kanal: @diefernsehschatztruhe (Exklusiv-Interview vom 7. März 2026)
Quelle des Livestreams: YouTube-Kanal @zuckermauswunderhaus (Aufzeichnung vom 18.06.2026).
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Verdacht auf illegales Katzen-Chippen in Duisburg: Behörden greifen ein
NEU: Anmerkung der Redaktion zur Wortwahl: In unserer Berichterstattung haben wir den Begriff „Razzia“ verwendet, um das Vorgehen der Behörden vor Ort prägnant zu beschreiben. Während offiziell von „ordnungsrechtlichen Kontrollen“ oder „Durchsuchungen“ gesprochen wird, hat sich der Begriff Razzia im allgemeinen Sprachgebrauch als Synonym für eine überraschende, polizeilich begleitete Aktion etabliert. Wir nutzen diesen Begriff, um die Intensität und den Überraschungsmoment des behördlichen Einsatzes bei der betroffenen Pflegestelle für unsere Leser greifbar zu machen, ohne dabei den juristischen Sachverhalt falsch darzustellen.
Duisburg-Neumühl: Ein mutmaßlicher Fall von illegalem Chippen von Katzen im Duisburger Stadtteil Neumühl beschäftigt derzeit das Veterinäramt und die Polizei. Im Zentrum der Ermittlungen steht eine 41-jährige Frau, die unter dem YouTuber-Pseudonym „LAWAN“ bekannt ist. Ihr wird vorgeworfen, Katzen und Kitten eigenständig und ohne die erforderliche tierärztliche Qualifikation Mikrochips eingesetzt zu haben.
Unangemeldete Razzia nach Medien-Recherchen
Wie aus einem aktuellen Schreiben der Stadt Duisburg hervorgeht, haben die Behörden auf die schwerwiegenden Vorwürfe reagiert. Nach einer Presseanfrage der Redaktion TALNEWS führte das Veterinäramt gemeinsam mit der Polizei eine unangemeldete Kontrolle bei der Betroffenen durch, um die vorliegenden Anhaltspunkte vor Ort zu überprüfen.
Die Auswertung dieser unangekündigten Razzia hat nun rechtliche Konsequenzen:
„Auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden sowohl ordnungsrechtliche Maßnahmen als auch weitere Ermittlungen eingeleitet“,
teilte F. Firlus, Pressesprecher der Stadt Duisburg, offiziell mit. Zu konkreten Details oder weiteren Maßnahmen machte die Stadt unter Verweis auf das laufende Verfahren und den Datenschutz keine Angaben.
Widersprüchliche Aussagen und ein distanzierter Tierschutzverein
Der Fall hatte bereits im März 2026 an Fahrt aufgenommen, als Journalisten das Veterinäramt erstmals mit dem Verdacht konfrontierten. Laut den Recherchen der Redaktion existiert Videomaterial, in dem Michele L. selbst zugibt, Tiere eigenständig gechippt zu haben. Sie bezeichnete dies zwar rückblickend als „Fehler“, behauptete jedoch zeitgleich, dass ein namentlich bekannter Tierarzt aus Oberhausen sowie der Tierschutzverein Oberhausen e.V. mit dem Vorgehen einverstanden gewesen seien.
Diese Darstellung wackelt jedoch gewaltig: Der Tierschutzverein Oberhausen e.V. hat sich im Rahmen der Ermittlungen bereits klar und deutlich von der 41-Jährigen distanziert. Ob die zuständige Tierärztekammer bezüglich des besagten Mediziners eingeschaltet wurde, lassen die Behörden derzeit noch offen.
Gefahr für das Tierwohl? Online-Verkäufe liefen offenbar weiter
Das eigenständige Einsetzen von Mikrochips bei Tieren ist in Deutschland grundsätzlich Tierärzten vorbehalten, da es sich um einen invasiven Eingriff handelt, der bei unsachgemäßer Durchführung erhebliche gesundheitliche Risiken für die Tiere birgt.
Trotz der im Raum stehenden Vorwürfe soll Michele L. laut Medienberichten bis zuletzt aktiv Katzen und Kitten auf verschiedenen Online-Portalen inseriert und zum Verkauf angeboten haben. Da nicht auszuschließen war, dass weiterhin Tiere illegal manipuliert wurden, stuften die Rechercheure den Fall als akut dringlich im Sinne des Tierschutzes ein. Mit den nun eingeleiteten ordnungsrechtlichen Schritten der Stadt Duisburg dürfte der illegale Handel in Duisburg-Neumühl jedoch vorerst ausgebremst worden sein.
Text: TALNEWS
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Katzen-Vorwürfe in Duisburg: Pflegestelle im Fokus – Skandal oder Missverständnis?
NEW: Nick Name wurde wieder geändert!
Der Fall um eine private Pflegestelle in Duisburg-Neumühl schlägt im digitalen Tierschutz-Milieu und den sozialen Medien hohe Wellen. Während Vorwürfe über ungenehmigte Praktiken im Raum stehen, verlagert sich die Diskussion zunehmend auf eine persönliche Ebene. TALNEWS ordnet die Sachlage ein und stellt klar: Es geht hierbei um das konkrete Verhalten und rechtliche Fragestellungen – nicht um eine Bewertung privater Lebensbereiche oder der Mutterrolle.
DUISBURG / OBERHAUSEN. Was als Engagement für den Tierschutz begann, hat sich zu einer emotional geführten Debatte entwickelt. Im Mittelpunkt steht Michele L. (online auch unter dem Pseudonym „Lawan“ bekannt) aus Duisburg-Neumühl. Die Vorwürfe wiegen schwer: Von illegaler Vermehrung und unbefugtem Chippen von Katzen ist die Rede. Der Tierschutzverein Oberhausen hat daraufhin bereits reagiert und die Zusammenarbeit mit der Pflegestelle bis auf Weiteres beendet.
Der Kern der Debatte: Es geht um das Verhalten, nicht um die Mutterrolle
In den hitzigen Diskussionen auf Plattformen wie Facebook, YouTube und Instagram droht der eigentliche Kern des Konflikts immer wieder zu verwässern. TALNEWS betont an dieser Stelle ausdrücklich, worum es in dieser Berichterstattung geht – und worum ausdrücklich nicht.
Gegenstand der öffentlichen Aufmerksamkeit und der tierschutzrechtlichen Prüfung ist ausschließlich das sachliche und rechtlich relevante Verhalten im Umgang mit den Tieren sowie die Einhaltung geltender Vorgaben. Kritikpunkte betreffen rein organisatorische und medizinische Abläufe, wie etwa die Frage, wer unter welchen Bedingungen berechtigt ist, Kennzeichnungen (Transponder/Chips) bei Katzen vorzunehmen, und inwiefern Absprachen mit Tierärzten vorlagen.
In Teilen der Community und in privaten Foren abseits der offiziellen Meldungen kam es im Zuge des digitalen „Shitstorms“ vereinzelt zu persönlichen Anfeindungen, die auch das Privatleben der Betroffenen berühren. Die Redaktion von TALNEWS stellt klar: Die private Rolle von Michele L. als Mutter steht hierbei zu keinem Zeitpunkt zur Debatte oder Disposition. Persönliche Lebensumstände, familiäre Strukturen oder die Qualitäten als Mutter haben keinerlei Relevanz für die sachliche Aufarbeitung der Tierschutz-Vorwürfe. Es gilt, eine klare Grenze zwischen sachlicher Kritik am Handeln im Ehrenamt und respektlosen Grenzüberschreitungen im privaten Bereich zu ziehen.
Zwischen Tierarzt-„Go“ und rechtlichen Grauzonen
Michele L. selbst wehrt sich gegen die Darstellungen, sie agiere als profitorientierte „Vermehrerin“ auf dem Rücken des Tierwohls. Nach ihrer Darstellung seien alle Schritte, einschließlich des Impfens und Vermittelns der Kitten, in Absprache und mit dem „OK“ eines Tierarztes aus Oberhausen erfolgt. Finanziell handele es sich nicht um gewerblichen Verkauf, sondern lediglich um eine Aufwands- und Kostenentschädigung zum Schutz der Tiere, gepaart mit einer strengen Überprüfung der zukünftigen Halterfamilien.
Dennoch bleiben offene Fragen: Wer darf injizieren? Das Chippen von Tieren ohne entsprechende tiermedizinische Zulassung oder direkte Aufsicht bewegt sich in einer sensiblen rechtlichen Zone, die nun auch behördlich geprüft wird. TALNEWS hat diesbezüglich eine offizielle Anfrage an das zuständige Veterinäramt Duisburg gestellt, um eine abschließende behördliche Einschätzung der Lage einzuholen. Eine Antwort steht aktuell noch aus.
Fazit: Sachlichkeit statt digitaler Pranger
Der Fall zeigt eindrücklich, wie schnell berechtigte Fragen des Tierschutzes in den sozialen Medien zu einer diffusen Mischung aus Fakten, Hörensagen und persönlicher Diffamierung werden können. Für eine faire Aufarbeitung ist es unerlässlich, sachlich zu bleiben: Das Verhalten und die Einhaltung des Tierwohls müssen transparent überprüft werden – persönliche Angriffe auf die Mutterrolle oder das Privatleben gehören jedoch nicht in eine seriöse Debatte.
TALNEWS bleibt an dem Fall dran und wird berichten, sobald neue, verifizierte Erkenntnisse oder die Stellungnahme des Veterinäramts vorliegen.
Haben Sie Hinweise zu den Inseraten von „Maria2103“ oder haben Sie selbst ein Tier von Michele L. gekauft? Wenden Sie sich an unsere TALNEWS-Redaktion unter der 24/7 Rufbereitschaft 0202 27229001 oder via Mail an info@talnews.de
Text: TALNEWS
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SKANDAL UM „LAWAN“: Neue Inserate unter falschem Namen – Chipt Michele L. (41) weiter illegal Katzen?
NEW: Nick Name wurde wieder geändert!
DUISBURG / OBERHAUSEN – Die Gerüchteküche in der regionalen Tierschutzszene brodelt nicht nur, sie kocht über. Im Fokus der Recherchen von TALNEWS steht erneut Michele L. (41) aus Duisburg-Neumühl. Bekannt unter ihren Pseudonymen „LAWAN“ oder „MICKIMAUS“ zieht die YouTuberin und ehemalige Pflegestelle die Aufmerksamkeit von Tierschützern und Behörden auf sich. Der neueste Verdacht: Unter dem frischen Decknamen „Maria2103“ inseriert sie offenbar munter weiter Rassekatzen und schürt den Verdacht des illegalen Chippens.
Die Spur führt zu „Maria2103“: BKH-Kitten im Netz inseriert
Nach exklusiven Hinweisen, die der Redaktion vorliegen, versucht die Beschuldigte offenbar, ihre Spuren im Netz zu verwischen. Auf dem bekannten Vermittlungsportal Deine-Tierwelt.de tauchten jüngst verdächtige Inserate unter dem neuen Nicknamen „Maria2103“ auf. Angeboten werden dort hochpreisige Rassekatzen: Britisch Kurzhaar (BKH) Kitten, darunter eine „Lilac-Dame“ (Standort Duisburg) sowie Tiere in der begehrten Fellzeichnung „Tabby“.
Für Beobachter der Szene ist dieses Versteckspiel hinter neuen Profilen ein klares Alarmsignal. Erst vor wenigen Monaten geriet Michele L. massiv in die Kritik, als Vorwürfe laut wurden, sie agiere als verdeckte „Vermehrerin“, die unter dem Deckmantel der Tierrettung Kasse mache. Dass nun unter dem Pseudonym „Maria2103“ gezielt Rassekatzenwelpen im Umlauf sind, nährt den Verdacht, dass das private „Geschäft“ hinter den Kulissen nahtlos und getarnt weiterläuft.
Der Chipp-Verdacht: Ein Verstoß gegen das Tierärztegesetz?
Das Herzstück des Skandals bleibt jedoch die medizinische Versorgung der Tiere. In der Vergangenheit brüstete sich „LAWAN“ in eigenem Videomaterial auf YouTube damit, Katzen eigenständig Transponder (Chips) zur Identifikation einzusetzen. Sie behauptete, das „GO“ und die Zustimmung eines Tierarztes aus Oberhausen sowie des Tierschutzvereins Oberhausen e.V. zu haben.
TALNEWS deckte bereits auf: Das ist eine glatte Lüge.
Der Tierschutzverein Oberhausen e.V. distanzierte sich nach einer Presseanfrage der Redaktion umgehend und zog die Reißleine. Zwar betreute Michele L. im Jahr 2025 einen Wurf Kitten als Pflegestelle, das Chippen und Impfen sei jedoch ausnahmslos durch approbierte Tierärzte erfolgt. Eine Erlaubnis zum selbstständigen Chippen gab es nie. Der Verein beendete die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung, nachdem die fragwürdigen Arbeitsweisen bekannt wurden.
Rechtlicher Hintergrund: Das Einsetzen eines Mikrochips ist ein invasiver Eingriff unter die Haut des Tieres. Nach dem deutschen Tierärztegesetz und dem Tierschutzgesetz darf dieser Eingriff grundsätzlich nur von Tierärzten oder unter deren direkter Aufsicht durchgeführt werden. Eigenmächtiges Chippen durch Laien ist illegal und kann als Ordnungswidrigkeit oder gar Tierquälerei geahndet werden.
Das System „LAWAN“: Pflegestelle oder Geschäftemacherei?
Das Gesamtbild, das die Recherchen von TALNEWS zeichnen, wird immer düsterer. Neben den Katzenvorwürfen geriet Michele L. auch wegen anderer bizarrer Haltungsbedingungen ins Visier: Nachbarn und Zeugen berichteten von Hühnerhaltung auf einem gerade einmal 9 Quadratmeter großen Balkon in Duisburg-Neumühl sowie dem privaten Ausbrüten von Vogeleiern.
Mit den neuen BKH-Inseraten unter dem Account „Maria2103“ stellt sich die Frage: Woher stammen die Rassekätzchen, wenn kein offizieller Tierschutzverein mehr hinter ihr steht? Kritiker vermuten, dass es sich hierbei nicht um „gerettete Fundtiere“, sondern um gezielte Vermehrung handelt, um die Kitten gewinnbringend im Netz zu veräußern. Das illegale Chippen würde in dieses System passen, um Tierarztkosten zu sparen und die Herkunft der Tiere zu verschleiern.
Veterinäramt Duisburg im Fokus
TALNEWS bleibt an dem Fall dran. Eine offizielle Stellungnahme des Veterinäramts Duisburg zu den laufenden Ermittlungen, den neuen Inseraten und dem genutzten Profil „Maria2103“ steht noch aus. Es bleibt zu klären, wann die Behörden dem mutmaßlich illegalen Treiben in Duisburg-Neumühl endgültig ein Ende setzen.
Haben Sie Hinweise zu den Inseraten von „Maria2103“ oder haben Sie selbst ein Tier von Michele L. gekauft? Wenden Sie sich an unsere TALNEWS-Redaktion unter der 24/7 Rufbereitschaft 0202 27229001 oder via Mail an info@talnews.de
Text: TALNEWS
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UPDATE: Streit um Katzen-Chippen: Wie eine Recherche von TALNEWS vor Gericht endete
Urheberrechtlicher Hinweis und Nutzungslizenz: Dieser Text ist geistiges Eigentum der Redaktion TALNEWS. Jede unbefugte Vervielfältigung, Verbreitung oder das öffentliche Vorlesen (beispielsweise in Audio-Beiträgen, Streams oder YouTube-Videos) ist strikt untersagt. Eine entsprechende Nutzungslizenz muss vorab zwingend unter info@talnews.de angefragt und erteilt werden. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung, insbesondere bei einer Nutzung ohne gültige Lizenz, wird eine pauschale Lizenzgebühr und Vertragsstrafe in Höhe von 149,99 € pro Verstoß fällig. Die Redaktion behält sich ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor.
Von der TALNEWS-Redaktion
DUISBURG / WUPPERTAL.
Was als journalistische Untersuchung über illegale Tierkennzeichnungen begann, endete im März 2026 im Saal des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn. Die Redaktion von TALNEWS wollte Vorwürfen gegen eine angebliche Katzenpflegestelle nachgehen. Die Beschuldigte wehrte sich mit falschen Behauptungen und erwirkte sogar ein Kontaktverbot gegen den Chefredakteur. Vor Gericht brach dieses Kartenhaus jedoch schnell zusammen. Eine Chronologie der Ereignisse.
Der Hintergrund: Widersprüche im Netz und der Verdacht des illegalen Chippens
Die TALNEWS-Redaktion stieß im Rahmen anderer Recherchen – bei denen es um einen Datenskandal mit privaten Chats zwischen den YouTubern Frank Battermann und „Trash Timeee“ (Sabrina Z.) ging – auf Michele L. aus Duisburg-Neumühl. Auf YouTube nannte sich L. „LAWAN“ und behauptete öffentlich, sie leite eine ehrenamtliche Pflegestelle für Katzen und junge Kätzchen (Kitten). Auf der Internetseite snautz.de schrieb sie in einer Anzeige dagegen, dass sie gerne eine Pflegestelle sein möchte. Gleichzeitig fanden andere YouTuber heraus, dass sie Katzen für 500 Euro pro Tier zum Verkauf anbot.
Noch schwerwiegender war jedoch ein anderer Vorwurf: In privaten Chats und in YouTube-Videos gab Michele L. offen zu, Katzen selbst gechippt zu haben. Das Einsetzen eines solchen Mikrochips unter die Haut ist jedoch laut Tierschutzgesetz ein medizinischer Eingriff, den nur Tierärzte durchführen dürfen. L. behauptete, ihr Tierarzt aus Oberhausen habe ihr das „Go“ dafür gegeben. Dieser Arzt arbeitet auch mit dem Tierschutzverein Oberhausen zusammen. Der Verein reagierte sofort und erklärte gegenüber TALNEWS:
„Wir haben nach Bekanntwerden sofort den Kontakt abgebrochen und arbeiten mit Michele L. aus Duisburg nicht mehr zusammen.“
Sowohl die YouTuber-Gemeinschaft als auch TALNEWS meldeten den Vorfall an das zuständige Veterinäramt in Duisburg.
16. März 2026: Ein Telefonat und die erfundene Bedrohung
Um die Adresse und die Handynummer aus der Internetanzeige zu überprüfen, schickte TALNEWS am 16. März 2026 einen Mitarbeiter nach Duisburg-Neumühl. Dieser kam gegen 16:00 Uhr dort an, bestätigte die Adresse und machte drei Fotos von dem Wohnhaus. Um 17:30 Uhr schickte die Redaktion Michele L. einen Fragenkatalog per WhatsApp, um ihr die Möglichkeit zu geben, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Um 18:14 Uhr rief Michele L. selbst bei TALNEWS an. In dem elfminütigen Gespräch erklärte Chefredakteur Leon Wagemann ihr genau, worum es bei der Recherche geht, und riet ihr, im Internet besser auf ihre privaten Daten aufzupassen. Er bestätigte auch, dass jemand vor Ort war, um die Adresse zu prüfen. Dass dabei auch drei Fotos gemacht wurden, wusste Michele L. zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Am Telefon stritt sie alles ab und sagte, das würde alles nicht stimmen.
Am selben Abend forderte Michele L. jedoch die YouTuber Frank Battermann und Sabrina Z. auf, alle Videos mit ihr sofort zu löschen. Dabei erfand sie eine dramatische Geschichte: TALNEWS habe ihr einen 14-seitigen Fragenkatalog geschickt und Chefredakteur Leon Wagemann sei persönlich bei ihr zu Hause gewesen, habe Fotos gemacht und Nachbarn befragt. Das stimmte nicht, denn Leon Wagemann war an diesem Tag nachweislich in Wuppertal. L. behauptete, sie habe panische Angst, dass jemand ihren Kindern oder ihr etwas antut. Sabrina Z. löschte die Videos sofort. Frank Battermann zögerte kurz, aber da war es schon zu spät: TALNEWS hatte alle Videos bereits als Beweismittel gesichert.
17. März 2026: Der Gang zur Polizei und das falsche Kontaktverbot
Am frühen Morgen des 17. März 2026 ging Michele L. zur Polizei, um Anzeige zu erstatten. Der zuständige Beamte rief daraufhin bei Leon Wagemann an, der jedoch in einem wichtigen Meeting saß. Als Wagemann zurückrief, war Michele L. nicht mehr auf der Wache. Der Polizist erklärte, dass er keine Anzeige aufgenommen habe, da überhaupt keine Straftat vonseiten der Redaktion vorlag. Was die Redaktion zu diesem Zeitpunkt nicht wusste: Michele L. ging direkt weiter zum Amtsgericht Duisburg. Dort erwirkte sie durch eine eidesstattliche Versicherung eine sogenannte einstweilige Verfügung gegen Leon Wagemann. Dieser Beschluss wurde an die Büroadresse in Wuppertal zugestellt und verpasste dem Chefredakteur einen Maulkorb.
In dem Beschluss hieß es:
- Wagemann darf sich der Wohnung von Michele L. nicht mehr als 20 Meter nähern.
- Er darf ihr nicht auflauern.
- Er darf keinen Kontakt mehr zu ihr aufnehmen – weder per Telefon noch über soziale Netzwerke.
Leon Wagemann nahm sich sofort einen Anwalt: Dr. Jonas Jacob von der Kanzlei Frowein & Partner. Der Anwalt war von Anfang an skeptisch, warum das Gericht diesen Beschluss überhaupt erlassen hatte, und beantragte eine mündliche Verhandlung. Bis zu diesem Termin schwieg TALNEWS zu der Sache, um sich streng an die rechtlichen Vorgaben zu halten.
Die Verhandlung: Die Wahrheit kommt ans Licht
Die Situation wurde noch angespannter, als die YouTuberin Sabrina Z. ankündigte, extra einen Presseausweis zu beantragen, um bei der Verhandlung zuzuschauen und darüber zu berichten. Da der Lebensgefährte von Sabrina Z. – an dieser Stelle gilt die Unschuldsvermutung – in der Vergangenheit bereits den YouTuber Frank Battermann nach einem Prozess abgefangen und schwer verletzt haben soll, beantragte TALNEWS aus Sicherheitsgründen Personenschutz beim Gericht. Am Tag der Verhandlung war am Duisburger Gericht jedoch alles ruhig. Keine YouTuber oder fremde Medien erschienen, zur Sicherheit standen aber zwei Gerichtswachtmeister im Flur. Im Gerichtssaal musste Michele L. die Situation aus ihrer Sicht schildern – und verstrickte sich sofort in Widersprüche. Zuerst behauptete sie, sie sei beim Aldi gewesen, als sie die WhatsApp-Nachricht bekam, später war es plötzlich der Rewe. Dann stellte die Richterin die entscheidende Frage:
„Können Sie bestätigen, dass Leon Wagemann am 16. März vor Ihrem Wohnhaus war?“
Michele L. musste zugeben: „Nein, das kann ich nicht sagen.“ Sie sei ja im Supermarkt gewesen. Auch ihre beiden 15-jährigen Töchter und die Nachbarn konnten nicht bestätigen, dass Wagemann da war. Die Richterin reagierte deutlich: Wenn L. gar nicht wissen konnte, ob Wagemann dort war, warum hatte sie das dann beim Gericht feierlich als Wahrheit (an Eides statt) versichert? Michele L. schwieg. Auch auf die Frage von Anwalt Dr. Jacob wusste sie keine Antwort. Stattdessen versuchte sie das Thema zu wechseln und beschwerte sich, dass sie schon mehrfach von Behörden kontrolliert worden sei. Die Richterin stellte klar, dass das nichts mit dieser Verhandlung zu tun hat.
Das Ende: Das Verbot wird aufgehoben
Anwalt Dr. Jacob beantragte, das Kontaktverbot sofort aufzuheben. Michele L. forderte noch, dass TALNEWS wie bisher nicht mehr über die Sache sprechen oder weiterrecherchieren darf, was der Anwalt jedoch sofort ablehnte. Die Richterin entschied, dass das Kontaktverbot vom 17. März aufgehoben wird. Der Grund: Michele L. hatte damals selbst den telefonischen Kontakt zu TALNEWS gesucht, und vonseiten des Chefredakteurs gab es keine Belästigung oder Bedrohung. Zudem wurde festgelegt, dass Michele L. die gesamten Kosten des Verfahrens bezahlen muss. Nachdem die Richterin das Urteil in ihr Diktiergerät gesprochen hatte, zog Michele L. ihren ursprünglichen Antrag auf Anraten eines Anwalts (der gar nicht mit im Saal war) komplett zurück. Die Richterin und Anwalt Dr. Jacob fragten sich zurecht, warum es dann überhaupt zu dieser Verhandlung kommen musste. Das Verbot gegen TALNEWS wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Zum Abschied gab Anwalt Dr. Jacob der Duisburgerin noch einen ernsten Rat mit auf den Weg: Sie solle das nächste Mal ganz genau darüber nachdenken, was sie bei einem Gericht als Wahrheit versichert – denn eine falsche eidesstattliche Versicherung ist eine Straftat.
Damit war die Verhandlung beendet. TALNEWS darf wieder frei berichten und wird die Recherchen zu den Katzen-Vorfällen weiterführen.
Fortsetzung folgt...
Text: TALNEWS | veröffentlicht am 04.06.2026 | 02:30 Uhr
Quelle: Recherchen von TALNEWS + öffentliche einsehbare Unterlagen und Kommentare aus verschiedenen Foren und Beschlüsse vom Amtsgericht Duisburg Hamborn
Schwere Vorwürfe im Raum: Recherchen zu „LAWAN“ aus Duisburg-Neumühl werfen immer mehr Fragen auf
Die Recherchen von TALNEWS zeichnen ein zunehmend umfangreiches und kritisches Gesamtbild rund um Michele L., die unter dem Namen „LAWAN“ öffentlich in Erscheinung tritt, und bringen mehrere Aspekte zusammen, die sowohl in der digitalen Öffentlichkeit als auch im tierschutzrechtlichen Kontext für Aufmerksamkeit sorgen: Im Mittelpunkt steht dabei eine Reihe von eigenen Aussagen, die Michele L. nachweislich in verschiedenen YouTube-Formaten sowie in mehreren Facebook-Foren veröffentlicht haben soll, in denen sie angibt, eine zuvor verschwundene Katze eigenständig gechippt zu haben; nach Angaben der Redaktion liegen hierzu entsprechende Dokumentationen und Belege vor, die diese Aussagen stützen sollen, was den Fall besonders brisant macht, da es sich beim Implantieren eines Mikrochips um einen medizinischen Eingriff handelt, der in Deutschland in der Regel ausschließlich durch Tierärzte oder entsprechend qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt wird und daher sowohl fachlich als auch rechtlich sensibel einzuordnen ist. Parallel dazu verweisen weitere Recherchen auf Aktivitäten im Zusammenhang mit der privaten Brut von Eiern, denn Michele L. soll Bio-Eier erworben und versucht haben, diese mithilfe eines Inkubators auszubrüten; entsprechende Hinweise ergeben sich unter anderem aus ihren dokumentierten Online-Aktivitäten, in denen sie sich intensiv mit Brutmethoden auseinandergesetzt und aktiv den Austausch mit anderen Nutzern in einschlägigen Foren gesucht haben soll, um praktische Ratschläge einzuholen. Darüber hinaus hat Michele L. nach eigenen Angaben Hühner auf einem rund 9 Quadratmeter großen Balkon gehalten; diese Darstellung wird nach Recherchen von TALNEWS auch durch Aussagen von Anwohnern gestützt, die entsprechende Beobachtungen gemacht haben wollen. Diese Gesamtlage, bestehend aus öffentlich getätigten Aussagen, nachvollziehbaren digitalen Spuren sowie vorliegenden Recherchematerialien, wirft Fragen hinsichtlich Fachkenntnis, Verantwortungsbewusstsein und möglicher Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben auf, ohne dass bislang eine abschließende rechtliche Bewertung durch zuständige Behörden öffentlich bekannt ist. Zusätzliche Dynamik erhält der Fall durch ein Statement des Tierschutzvereins Duisburg, der auf Anfrage bestätigte, dass derzeit keine Zusammenarbeit mehr mit Michele L. besteht; nähere Angaben zu den Gründen dieser Entscheidung wurden jedoch nicht gemacht, was Raum für Spekulationen lässt, zugleich aber die Notwendigkeit unterstreicht, zwischen gesicherten Informationen und nicht bestätigten Annahmen zu unterscheiden. Insgesamt ergibt sich damit ein komplexes und sich weiter entwickelndes Lagebild, das zeigt, wie eng persönliche Selbstdarstellung in sozialen Medien, dokumentierte Online-Aktivitäten und mögliche tierschutzrelevante Fragestellungen miteinander verknüpft sein können und weshalb eine weitere sachliche Aufarbeitung der Vorwürfe und Hintergründe notwendig erscheint.
Text: TALNEWS | veröffentlicht am 05.04.2026 | 00:30 Uhr
Quelle: Recherchen von TALNEWS + öffentliche einsehbare Unterlagen und Kommentare aus verschiedenen Foren (Bilder siehe unten)


Bildquellen: www.gutefrage.net | Datum der Veröffentlichen Bilder ist nicht vorhanden, geschätzt wird es ca. 2023


Bildquellen: www.facebook.com/TierheimDornbusch | veröffentlicht vom Tierheim Duisburg an 19.069.2024

Bildquelle: www.facebook.com/rundumstierinduisburg | veröffentlicht am 15.09.2024
Tierschutzverein Oberhausen beendet Zusammenarbeit mit Pflegestelle nach Vorwürfen um Katzenchippen
Der Tierschutzverein Oberhausen e.V. hat auf eine Presseanfrage der Redaktion TALNEWS zu mutmaßlich fragwürdigen Praktiken im Umgang mit Katzen reagiert und bestätigt, dass Michele L. sich im Jahr 2025 als Pflegestelle für Katzen angeboten und im vergangenen Jahr einen Wurf Kitten im Auftrag des Vereins betreut hat. Die Vorkontrolle sei nach Darstellung des Vereins unauffällig verlaufen, die medizinische Versorgung der Tiere einschließlich Impfungen und Setzen von Chips sei ausnahmslos durch einen Tierarzt erfolgt. Absprachen oder Genehmigungen, wonach Michele L. Katzen eigenständig chippen dürfe, habe es nicht gegeben, dies wäre vom Verein auch nicht akzeptiert worden. Alle Kitten seien nach Angaben des Vereins gesund vermittelt worden, erst später bekannt gewordene Informationen zur „Arbeitsweise“ der Pflegestelle hätten den Tierschutzverein jedoch veranlasst, die Zusammenarbeit mit Michele L. zu beenden. Man habe selbst keine Kenntnis davon gehabt, dass fragwürdige Handlungen an Tieren vorgenommen worden seien. Die Stellungnahme steht im Zusammenhang mit laufenden Recherchen von TALNEWS zu Tierschutzfällen rund um die YouTuberin „LAWAN“, die in Videomaterial unter anderem davon spricht, Katzen eigenständig gechippt zu haben und sich dabei auf angebliche Zustimmung eines Tierarztes sowie des Tierschutzvereins Oberhausen e.V. beruft.
TALNEWS wartet noch auf eine Stellungnahme des Veterinäramt Duisburg. Bald gibt noch mehr Auffälligkeiten in diesem komplexen Fall.
Text & Grafik: TALNEWS
Quelle: Pressemeldung, Tierschutz Verein Oberhausen & TALNEWS Recherchen
Text: TALNEWS | veröffentlicht: 28.06.2026 | 00:40 Uhr

SKANDAL um Michele L. aus Duisburg-Neumühl: Tierarzt aus Oberhausen soll "GO" für illegale Katzensache gegeben haben?!
Michele L. (41), besser bekannt als YouTube-Star „Lawan“ oder „MICKIMAUS“ aus Duisburg, pflegt angeblich ehrenamtlich Katzen als Pflegestelle für einen Tierschutzverein – nimmt Streuner auf, päppelt sie auf und vermittelt sie weiter. Aktuell kümmert sie sich um fünf Kitten einer Ammama-Katze, deren Wurf ein ungewollter „Upswurf“ war, und chippt selbst adulte Katzen in Rücksprache mit einem Tierarzt aus Oberhausen.
Doch Vorwürfe hageln: Sie sei Vermehrerin, chippe illegal und verdiene am Tier Leid! Michele klärt: Alles mit Tierarzt-OK, Kitten werden geimpft/verkauft? Fehlanzeige – nur Kostenersatz, strenge Prüfung der Familie.
Seid vorsichtig wenn ihr auf der Suche nach einer Katze etc. seid - im Raum Duisburg / Oberhausen!
TALNEWS fragt: Skandal oder Rufmord?
Text & Grafik: TALNEWS
Quelle: TALNEWS - Recherchen
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