DEIN AUSWEIS, IHRE DATEN – WAS INSTAGRAM WIRKLICH SEHEN SOLL
Klarnamen und Ausweis bei Instagram & Co. : Wie weit dürfen Plattformen bei der Identitätsprüfung gehen? Immer häufiger fordern soziale Netzwerke wie Instagram, Facebook oder TikTok von ihren Nutzerinnen und Nutzern einen Identitätsnachweis – etwa, wenn ein Account gesperrt wurde, ein Verstoß vermutet wird oder eine Verifizierung (blauer Haken) beantragt werden soll. Dafür verlangen die Anbieter in der Regel ein Foto oder einen Scan eines amtlichen Ausweisdokuments, teilweise kombiniert mit Video-Selfies, um sicherzustellen, dass die Person hinter dem Konto wirklich existiert und der angegebene Name korrekt ist. Offiziell geht es dabei um mehr Sicherheit, weniger Fake-Profile und den Kampf gegen Hassrede und Betrug – Kritiker sehen jedoch die Gefahr, dass Plattformen riesige Datensammlungen mit hochsensiblen Informationen anlegen. Eine generelle Pflicht, soziale Medien unter Klarnamen zu nutzen, gibt es in Deutschland nicht; das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Gesetz (TDDDG) und entsprechende Rechtsprechung lassen Pseudonyme grundsätzlich zu, auch wenn einzelne Anbieter wie Facebook im Innenverhältnis dennoch auf echten Namen bestehen möchten. Juristisch heikel wird es dort, wo die Identitätsprüfung über das notwendige Maß hinausgeht: Die DSGVO schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur für einen klar bestimmten Zweck und nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit verarbeitet werden dürfen – Ausweiskopien sind deshalb nur zulässig, wenn sie wirklich erforderlich sind und es keine mildere, gleich geeignete Alternative gibt. Besonders sensibel sind biometrische Daten wie das Ausweisfoto oder Videoaufnahmen des Gesichts, die eine Person eindeutig identifizierbar machen und daher unter die „besonderen Kategorien“ personenbezogener Daten fallen, für deren Verarbeitung besonders strenge Anforderungen gelten. Datenschützer empfehlen Nutzerinnen und Nutzern, nur die Daten preiszugeben, die unbedingt gefordert werden, auf Ausweiskopien nach Möglichkeit nicht relevante Angaben zu schwärzen, ein Wasserzeichen mit Zweck und Datum zu setzen und auf eine sichere Übermittlung (keine unverschlüsselte E-Mail) zu achten. Gleichzeitig trifft die Plattform eine klare Pflicht: Sie muss transparent erklären, welche Daten im Rahmen der Identitätsprüfung erhoben werden, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, wie lange die Dokumente gespeichert werden und wann sie gelöscht werden; eine dauerhafte Speicherung von Ausweiskopien ist datenschutzrechtlich in der Regel nicht zulässig. Nutzerinnen und Nutzer sollten deshalb ihre Auskunftsrechte nach DSGVO kennen und nutzen – sie können beim Anbieter nachfragen, ob wirklich eine Ausweiskopie nötig ist, auf Löschung nicht mehr benötigter Daten bestehen und eine DSGVO-konforme Verarbeitung einfordern. Der Konflikt zwischen Sicherheitsversprechen der Plattformen und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung bleibt damit bestehen: Während soziale Netzwerke auf verifizierte Identitäten setzen, um Missbrauch einzudämmen, warnen Datenschützer davor, dass die lückenlose Identifizierbarkeit jeden Schutz der Anonymität im Netz aushöhlt und Missbrauch oder Datenpannen wegen der enormen Datenmengen gravierende Folgen haben können.
Text & Grafik: TALNEWS | Leon Wagemann
Quelle: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/presse/verifizierung-der-identitaet-auf-online-plattformen.de