Jugendlicher wegen Messerangriffs an Wuppertaler Gymnasium zu Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt
Jugendlicher wegen Messerangriffs an Wuppertaler Gymnasium zu Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt
Am siebten Verhandlungstag vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts Wuppertal wurde heute das Urteil im Fall des 17-jährigen Yilmaz B. verkündet. Der Angeklagte wurde des versuchten Mordes in drei Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung in einem weiteren Fall schuldig gesprochen.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 22. Februar 2024 mit einem Messer auf vier Mitschüler im Aufenthaltsraum der Oberstufe eingestochen habe. Die ersten drei Angriffe bewertete das Gericht als versuchten Mord, da die Opfer überrascht und wehrlos gewesen seien und lebensgefährliche Stichverletzungen im Hals- und Kopfbereich erlitten hätten. Hierbei habe der Angeklagte den Tod der Opfer in Kauf genommen. Beim vierten Opfer sei der Tötungsvorsatz jedoch nicht nachweisbar gewesen, da die Attacke frontal und mit deutlich weniger Kraft erfolgte.
Das Gericht erkannte zudem auf eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit. Aufgrund seines Alters fand Jugendstrafrecht Anwendung. Trotz der Schwere der Tat berücksichtigte das Gericht mildernde Umstände, darunter eine persönliche Ausnahmesituation des Angeklagten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden. Bis zur endgültigen Entscheidung gilt der Angeklagte weiterhin als unschuldig.
Text: Leon Wagemann Quelle: Pressestelle, Landgericht Wuppertal Symbolbild