Urteil am Amtsgericht Wuppertal: 4.500 Euro Geldstrafe für Drohmails an die Polizei

Aktualisiert: 21.09.2026 | 15:25 Uhr

Autor: TALNEWS | Leon Wagemann

Prozess Gericht: Amtsgericht Wuppertal

Redaktionell geprüft: JA

Hinweis: Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt abzuwarten, ob in der kommenden Woche Rechtsmittel eingelegt werden.

Wuppertal – Wegen schwerer Beleidigung und Drohungen gegen die Staatsgewalt musste sich der 26-jährige Tobias G. vor dem Amtsgericht Wuppertal verantworten. Das Gericht verurteilte den bereits vorbestraften Angeklagten zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 30 Euro, was einer Gesamtsumme von 4.500 Euro entspricht.


In der Verhandlung legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig; binnen einer Woche kann von den Verfahrensbeteiligten noch Rechtsmittel eingelegt werden.

Eine Serie von E-Mails: Auch die Ex-Freundin betroffen


Dem Urteil vorausgegangen war eine Serie von E-Mails, die Tobias G. im Zeitraum vom 14. November 2025 bis zum 1. Januar 2026 an das Polizeipräsidium Wuppertal gerichtet hatte. In den elektronischen Nachrichten hatte er die Einsatzkräfte massiv und auf schwerste Weise beleidigt sowie Drohungen ausgesprochen. Neben den Mails an die Behörden gab es im Zuge der Ermittlungen zudem entsprechende Nachrichten, die an seine Ex-Freundin gerichtet waren. Besondere Brisanz erhielten die Nachrichten durch digitale Anhänge: In mehreren E-Mails hatte der 26-Jährige Bilder von Betäubungsmitteln (BTM), scharfen Schusswaffen und Klappmessern eingefügt.

Verteidigung betont: Bilder stammten aus dem Internet


Im Zuge der Hauptverhandlung nahm der Verteidiger des Angeklagten, B. Zschörnig, Stellung zu den beigefügten Waffen- und Drogenfotos. Er stellte klar, dass sämtliche Bilder aus dem Internet heruntergeladen und lediglich als Anhang in die Mails eingefügt worden waren. Eine forensische Analyse der Polizei bestätigte diese Angaben: Die Ermittler fanden keine Hinweise darauf, dass die Abbildungen realen Besitz dokumentierten. Verteidiger Zschörnig betonte ausdrücklich, dass sein Mandant zu keinem Zeitpunkt im Besitz solcher Gegenstände gewesen sei. Auch bewertete er die Taten als unüberlegte Impulshandlungen. Ein im Vorfeld des Prozesses in Auftrag gegebenes Gutachten ergab zudem keine Auffälligkeiten bei dem Angeklagten.

Private Krise als Auslöser – Reue im Gerichtssaal


Vor Gericht zeigte sich Tobias G. einsichtig. Er räumte die Taten ohne Umschweife ein und betonte selbstkritisch, dass die Polizei schließlich da sei, um zu helfen. Als Hintergrund für seine Handlungen nannte er eine schwere private Belastungssituation: Er sei zu dieser Zeit arbeitslos gewesen und habe massiven Stress mit seiner Ex-Freundin gehabt. Gleichzeitig räumte er jedoch selbst ein, dass diese Umstände sein Fehlverhalten keineswegs rechtfertigen.

Erfolglose Kontaktversuche der Behörden & Entscheidung um beschlagnahmtes Handy


Bevor es zum Prozess kam, hatten die Behörden mehrfach versucht, den Beschuldigten direkt zu erreichen. Die Polizei suchte seine Wohnanschrift wiederholt auf, um eine sogenannte Gefährderansprache durchzuführen – allerdings ohne Erfolg, da Tobias G. jeweils nicht angetroffen werden konnte. In die Bemühungen war zeitweise auch eine Mitarbeiterin des Staatsschutzes eingebunden, die gemeinsam mit Polizeibeamten vorstellig geworden war.


Im Rahmen der Verhandlung stellte die Verteidigung zudem den Antrag, das im Zuge der Ermittlungen von der Polizei beschlagnahmte Mobiltelefon an Tobias G. auszuhändigen. Dieser Antrag wurde von der Richterin jedoch abgelehnt. Das Smartphone bleibt demnach vorerst unter Verschluss, solange im Nachgang keine anderslautenden Anträge gestellt werden.


Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bleibt abzuwarten, ob in der kommenden Woche Rechtsmittel eingelegt werden.

Text & Bilder: TALNEWS | Leon Wagemann

Quelle: Journalisten von TALNEWS vor Ort

Veröffentlicht: 21.09.2026 | 15:25

Redaktionell geprüft: JA