LAND & AMTSGERICHT
Informationsveranstaltung zum Betreuungsrecht 2025: Vorsorge für die Zukunft
Im Alter oder bei Krankheit kann es vorkommen, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. In solchen Fällen stellt sich die Frage, wer sich um wichtige Aufgaben wie Bankgeschäfte oder die Organisation von Hilfen kümmert. Diese und weitere Fragen werden besonders relevant, wenn ein Betreuungsfall eintritt. Um den Bürger*innen in Wuppertal die Möglichkeit zu geben, sich über diese Themen zu informieren, lädt das Amtsgericht zu einer Informationsveranstaltung am 29. April 2025 ein. Von 18:00 bis 20:30 Uhr können Interessierte im Amtsgericht Eiland 2, 42103 Wuppertal, mehr über das Betreuungsverfahren erfahren. Der Einlass beginnt bereits um 17:30 Uhr. Fachleute werden in kurzen Vorträgen die wichtigsten Aspekte des Betreuungsrechts erläutern und im Anschluss daran stehen sie für eine Fragerunde zur Verfügung, um individuelle Anliegen zu klären. Auch die Möglichkeit, in persönlichen Gesprächen bei einem Getränk weitere Informationen zu erhalten, ist gegeben. Die Veranstaltung ist Teil einer landesweiten Woche des Betreuungsrechts, an der das Amtsgericht Wuppertal zusammen mit 29 weiteren Gerichten in Nordrhein-Westfalen teilnimmt. Diese Informationswoche findet vom 28. April bis zum 2. Mai 2025 an verschiedenen Gerichten statt und zielt darauf ab, die Öffentlichkeit über die Bedeutung von Vorsorge und Betreuung aufzuklären. Alle Bürger*innen sind herzlich eingeladen, sich an diesem Nachmittag zu informieren und ihre Fragen zu stellen, um gut vorbereitet für die Herausforderungen im Alter oder bei Krankheit zu sein.
Text & Bild: Leon Wagemann
Quelle: Pressestelle, Amtsgericht Wuppertal
Überraschendes Geständnis im Mordprozess gegen den 40 Jährigen Daniel S. aus Solingen
Am 3. Februar 2025 wurde im Wuppertaler Landgericht ein unerwartetes Geständnis im Zusammenhang mit einem spektakulären Mordfall vernommen. Der Fall dreht sich um einen vierfachen Mord in Solingen, bei dem eine gesamte Familie ihr Leben verloren hat. Der Hauptangeklagte, der 40-jährige Daniel S., gestand heute, dass die schweren Anklagen gegen ihn zutreffend sind. Er gab zu, dass er absichtlich Feuer gelegt hat, was zur Tragödie führte. Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, auch für weitere Brandstiftungen sowie einen gewaltsamen Übergriff mit einer Machete verantwortlich zu sein. In seiner Aussage erklärte Daniel S., dass die Konflikte mit seiner Vermieterin der Anlass für seine Taten waren. Die Geschehnisse werfen einen dunklen Schatten auf die Gemeinschaft und führen zu intensiven Diskussionen über die Hintergründe und Motivationen solcher Verbrechen.
Text und Bild: Leon Wagemann
Quelle: Redakteur vor Ort
Prozessauftakt gegen Brandstifter: Vierfacher Mord und Gewaltverbrechen erschüttern das Bergische Städtedreieck erneut
Am Wuppertaler Landgericht hat heute der Prozess gegen den 40-jährigen Daniel S. aus Solingen begonnen, der wegen einer verheerenden Brandstiftung und eines anschließenden Mordversuchs angeklagt ist. Im März soll er ein Mehrfamilienhaus an der Grünewalder Straße in Brand gesetzt haben, wodurch eine vierköpfige bulgarische Familie ums Leben kam. Die Flammen entfachten panische Szenen, als zahlreiche Bewohner aus dem Gebäude fliehen mussten, einige sprang sogar aus den Fenstern. Wenige Tage später kam es zu einem weiteren Vorfall, bei dem der Angeklagte in einem Streit um Drogengeschäfte einem 45-jährigen Mann mit einer Machete schwer zusetzte und ihm die Kopfhaut verletzte. Die Staatsanwaltschaft wirft Daniel S. vierfachen Mord und den Mordversuch an bis zu 21 weiteren Personen vor. Zudem wird ihm vorgeworfen, bereits in der Vergangenheit zwei weitere Brandstiftungen begangen zu haben, in denen ebenfalls Menschen gefährdet waren. Die Ermittlungen führten die Polizei zu Daniel S., da Überwachungsaufnahmen ihn in der Tatnacht als einzigen in der Nähe des Brandortes zeigten. Der Angeklagte hat sich bisher zu den Vorwürfen nicht geäußert, plant jedoch, im Verlauf des Verfahrens Stellung zu beziehen. Die Schwere der Anklagen könnte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führen, was die Angehörigen der Opfer in ihrer Hoffnung auf Gerechtigkeit bestärkt. In der Gesellschaft sorgt der Fall für großes Aufsehen und wirft Fragen nach der Sicherheit in Wohngebieten auf, wo solche gewalttätigen Taten geschehen können. Die Staatsanwaltschaft wird im weiteren Verlauf des Prozesses die Beweise präsentieren, während die Hinterbliebenen der Opfer auf eine umfassende Aufklärung der Geschehnisse drängen.
Text und Bilder: Leon Wagemann
Quelle: Wuppertaler Landgericht und Staatsanwaltschaft / Redakteur vor Ort
Prozessbeginn gegen Solinger, wegen Mordes und Brandstiftung
Am 7. Oktober 2024 hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal Anklage gegen einen 40-jährigen Mann aus Solingen erhoben. Der Prozess findet am 21. Januar 2025 um 9:15 Uhr im Justizzentrum Wuppertal statt und ist öffentlich zugänglich. Der Angeklagte wird beschuldigt, durch die vorsätzliche Brandlegung in einem Mehrfamilienhaus am 25. März 2024 eine vierköpfige Familie ermordet zu haben. In der besagten Nacht soll er gegen 2:30 Uhr in das Gebäude gegangen und mindestens einen Liter Benzin im Treppenhaus verschüttet haben. Anschließend zündete er das Benzin an, was zu einem raschen Feuer führte, das sich im gesamten Haus ausbreitete. Das Elternpaar und ihre zwei Kinder, die im Dachgeschoss lebten, fanden sich in einer ausweglosen Situation, da das Treppenhaus, der einzige Fluchtweg, vollständig vom Feuer erfasst wurde. Während die Bewohner der unteren Etagen durch Fenstersprünge entkommen konnten, erlitten sie teils schwerste Verletzungen. Neben vier Mordanklagen sieht die Staatsanwaltschaft auch versuchten Mord in acht Fällen sowie weitere Delikte vor, da der Angeklagte den Tod der anderen Hausbewohner billigend in Kauf genommen haben soll. Zudem werden ihm zwei weitere Brandstiftungen sowie ein Machetenangriff vom 8. April 2024 vorgeworfen. Am 9. November 2022 soll er bereits versucht haben, das gleiche Mehrfamilienhaus in Brand zu setzen, was ihm jedoch nicht vollständig gelang. Am 16. Februar 2024 versuchte er, ein anderes Gebäude in Solingen zu entzünden, doch auch hier blieb der Erfolg aus. Der Macheten Angriff auf einen Zeugen führte zu schweren Verletzungen, die eine Notoperation erforderlich machten. Die Kammer erkennt im Verhalten des Angeklagten eine heimtückische Vorgehensweise und sieht ihn aufgrund der schweren Vorwürfe als hinreichend verdächtig an. Für das Verfahren sind bereits mehrere Verhandlungstermine bis März 2025 angesetzt. Der Angeklagte gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig.
Text & Bild: Leon Wagemann
Quelle: Landgericht & StA Wuppertal
Jahr 2024
Wuppertalerin angeklagt wegen schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in vier Fällen
Die 42-jährige Petra B. aus Wuppertal steht wegen des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in vier Fällen vor dem Wuppertaler Landgericht. Der mutmaßliche Tatzeitraum erstreckt sich von November 2023 bis Februar 2024. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll die Angeklagte mit dem 13-jährigen Freund ihrer Tochter mehrfach einvernehmlichen Geschlechtsverkehr ausgeübt haben.
Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, dem sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft zugestimmt hatten. Dies deutet darauf hin, dass die sensiblen Details des Falls unbedingt privat behandelt werden sollen, um die beteiligten Personen zu schützen und eine weitere Stigmatisierung zu vermeiden.
Heute war der erste Verhandlungstag, an dem die Vorwürfe im Detail erörtert wurden. Petra B. sieht sich schweren Anschuldigungen gegenüber, die nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten, sondern auch das Leben ihrer Tochter und den Betroffenen nachhaltig beeinflussen. Die weiteren Anhörungen sind für Dezember geplant, dort wird die Beweisaufnahme fortgesetzt und die Argumente beider Seiten vertieft werden sollen.
Der Fall hat in der öffentlichen Diskussion bereits für Aufsehen gesorgt, insbesondere aufgrund des Alters des betroffenen Kindes und der Beziehung zu der Angeklagten. Die Gesellschaft ist schockiert über solche Taten, und es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in diesem sensiblen Fall entscheiden wird. Es ist zu hoffen, dass im Verlauf des Verfahrens Gerechtigkeit für alle Beteiligten erlangt wird.
Text und Bild: Leon Wagemann
Quelle: StA und Landgericht Wuppertal
Veranstaltung "#RechtSo": Ein Blick auf Opferschutz im Strafverfahren - Ein voller Erfolg
Am 10. Oktober 2024 fand die Veranstaltung "#RechtSo" statt, die sich mit dem Thema „Opferschutz im Strafverfahren – Prävention, Prozesse, Psychologie“ befasste. Experten führten durch drei Vorträge, die wertvolle Einblicke in den Opferschutz boten.
Vertreter der Polizei Wuppertal informierten über die Gefahren von Trickbetrug und Schockanrufen. Sie rieten den Anwesenden, sich aus Telefonbüchern entfernen zu lassen und bei unbekannten Anrufen nur mit „Hallo“ zu antworten, um persönliche Informationen zu schützen. Wer bereits Opfer eines Betrugs geworden war, sollte umgehend die Polizei unter 110 verständigen. Zudem wurde auf das Love-Scamming aufmerksam gemacht, bei dem Betrüger über Fakeprofile gefälschte Liebesgefühle vortäuschen, um Geld zu ergaunern. Die Experten mahnten, bei Geldforderungen von Flirtpartner:innen vorsichtig zu sein und alle Chats zu sichern, um im Falle eines Betrugs Anzeige erstatten zu können.
Daniel Blümchen vom Landgericht Wuppertal erläuterte den Prozess für Opfer von Straftaten. Er betonte die Bedeutung des ambulanten sozialen Dienstes der Justiz und die Rolle der Opferinteressen. Er erklärte den Ablauf eines Prozesses und die Funktionen von Strafanzeigen und -anträgen.
Die Opferschutzbeauftragte des Landes informierte darüber, wie Opfer Hilfe in Anspruch nehmen können, und wies auf die Gerichtshilfe hin, die an jedem Gericht verfügbar ist. Nach den Vorträgen hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Veranstaltung endete bei einem geselligen Beisammensein mit Getränken und Crackern. Organisiert wurde das Event von der Westdeutschen Zeitung in Zusammenarbeit mit dem Landgericht, Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft Wuppertal sowie weiteren Institutionen.
Text und Bilder: Leon Wagemann
Gekürzter Text!
Jugendlicher wegen Messerangriffs an Wuppertaler Gymnasium zu Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt
Am siebten Verhandlungstag vor der 1. Jugendkammer des Landgerichts Wuppertal wurde heute das Urteil im Fall des 17-jährigen Yilmaz B. verkündet. Der Angeklagte wurde des versuchten Mordes in drei Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung in einem weiteren Fall schuldig gesprochen.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 22. Februar 2024 mit einem Messer auf vier Mitschüler im Aufenthaltsraum der Oberstufe eingestochen habe. Die ersten drei Angriffe bewertete das Gericht als versuchten Mord, da die Opfer überrascht und wehrlos gewesen seien und lebensgefährliche Stichverletzungen im Hals- und Kopfbereich erlitten hätten. Hierbei habe der Angeklagte den Tod der Opfer in Kauf genommen. Beim vierten Opfer sei der Tötungsvorsatz jedoch nicht nachweisbar gewesen, da die Attacke frontal und mit deutlich weniger Kraft erfolgte.
Das Gericht erkannte zudem auf eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit. Aufgrund seines Alters fand Jugendstrafrecht Anwendung. Trotz der Schwere der Tat berücksichtigte das Gericht mildernde Umstände, darunter eine persönliche Ausnahmesituation des Angeklagten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden. Bis zur endgültigen Entscheidung gilt der Angeklagte weiterhin als unschuldig.
Text: Leon Wagemann
Quelle: Pressestelle, Landgericht Wuppertal
Symbolbild

Prozessbeginn wegen Messerangriff an einem Gymnasium in Wuppertal
Am 21. August 2024 beginnt vor dem Landgericht Wuppertal ein Verfahren gegen einen Jugendlichen, der wegen eines Messerangriffs an einem Gymnasium im Februar 2024 angeklagt ist. Die Verhandlung, die nicht öffentlich stattfindet, wird von der 3. großen Strafkammer, auch als 1. Jugendkammer bekannt, geleitet. Der Angeklagte, zur Tatzeit 17 Jahre alt, wird beschuldigt, in einem erheblich verminderten Schuldfähigkeitszustand einen Angriff auf vier Mitschüler verübt zu haben.
Die Kammer hat bereits zehn Verhandlungstage bis zum 4. Oktober 2024 angesetzt. Der Angeklagte sieht sich dem Vorwurf des versuchten Mordes in vier Fällen gegenüber, jeweils verbunden mit gefährlicher Körperverletzung. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Vorfall gegen 09:50 Uhr im Aufenthaltsraum der Oberstufe stattgefunden haben. Der Jugendliche wird beschuldigt, mit einem Messer auf seine Mitschüler eingestochen zu haben, mit dem Ziel, ihnen tödliche Verletzungen zuzufügen.
Die mutmaßlich Geschädigten sollen Stich- und Schnittverletzungen im Hals und Kopfbereich erlitten haben. In solchen Fällen gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Auf den sozialen Frieden an der Schule und in der Stadt wirkt sich die Tat bereits merklich aus, und sie wirft wichtige Fragen zu Gewaltprävention und der Sicherheit an Schulen auf.
Die Öffentlichkeit bleibt von den Verhandlungen ausgeschlossen, um die Privatsphäre des Angeklagten und der Opfer zu schützen, was in Verfahren gegen Jugendliche gesetzlich festgelegt ist. Der Prozess wird im Fokus der Medien stehen, und viele warten gespannt auf die Entwicklungen und das Urteil in diesem sensiblen Fall.
Text: Leon Wagemann
Quelle: Landgericht Wuppertal
Symbolbild
Urteil im Cold-Case-Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal: Angeklagter wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt
Im Cold-Case-Verfahren vor dem Landgericht Wuppertal (Az. 25 Ks 6/24) wurde der Angeklagte heute zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes an einer Stewardess aus Velbert im Jahr 2007 verurteilt. Der 58-jährige Angeklagte wurde für schuldig befunden, die Frau in ihrer Wohnung getötet zu haben, indem er sie heimtückisch angegriffen und mit einem schweren Gegenstand geschlagen hat. Anschließend zog er eine Plastiktüte über ihren Kopf und band sie fest, bevor er erneut zuschlug, um ihren Tod herbeizuführen. Die Kammer war überzeugt von seiner Täterschaft aufgrund modernster DNA-Spuren am Tatort, die ihm zugeordnet wurden. Der Angeklagte bestritt die Tat, gab jedoch zu, am Tatort gewesen zu sein, um eine andere Person zu fahren. Das Gericht sah seine Aussagen als Schutzbehauptung an, da er ein Motiv für die Tat hatte - finanzielle Notlage aufgrund von Arbeitslosigkeit. Das genaue Motiv und die Bezahlung für den Mord konnten jedoch nicht festgestellt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann innerhalb einer Woche angefochten werden.
Text: Leon Wagemann
Quelle: StA und Landgericht Wuppertal
Symbolbild
